Welche Informationen gehören in die Datenschutzerklärung?

Viele Webseiten sind im Hinblick auf Datenschutz als kritisch einzuordnen. In der Datenschutzerklärung fehlen häufig wichtige Informationen, die für den Nutzer relevant sind. Beispiel Google oder Amazon: Hier ist es für den Nutzer zum Teil schwierig herauszufinden, welche Dienste genutzt werden, um Daten zu erheben und sich auf diese Weise umfassend über Datenschutz zu informieren. Auch wenn in den meisten Fällen nicht personenbezogene Daten gespeichert werden, mangelt es oft an verständlichen Informationen für den Nutzer, wofür seine Daten verwendet werden.

Die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Inhalte der Datenschutzerklärung von Webseiten ist klar definiert. Gemäß § 13 Abs. 1 TMG (Telemediengesetz) ist der Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, den Nutzer

  • „über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten“
  • über die Verarbeitung in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
  • „in allgemein verständlicher Form“, und
  • „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“

zu unterrichten.

Nach § 15 Abs. 3 TMG besteht zudem die Pflicht für den Anbieter, den Nutzer darauf hinzuweisen, sollten die erhobenen Daten zur Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen (Webtracking) genutzt werden, und dass der Nutzer die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen.

Beim Thema Datenschutz ist es wichtig, die Datenschutzerklärung von der expliziten Einwilligung des Nutzers zu unterscheiden. Ein besonderes Merkmal der Datenschutzerklärung ist, dass der Anbieter einer Seite den Nutzer darüber aufklärt, wie die gesammelten Informationen verarbeitet werden. Bei der Einwilligung hingegen holt der Betreiber einer Website die Zustimmung vom Nutzer ein, um die erhobenen Daten für einen Zweck zu nutzen, der seine ausdrückliche Einwilligung erfordert. Ein Beispiel hierfür ist der Versand von Werbe-Emails oder die Einwilligung des Nutzers zum Verkauf seiner Daten an Dritte.

Optimalerweise sollten Anbieter ihre Webseiten so gestalten, dass der Nutzer über eine klar gekennzeichnete Schaltfläche die Möglichkeit hat, der Nutzung seiner Daten zu widersprechen.

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