NIS-2: Mehr IT-Sicherheit

Die NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie) ist der europäische Rahmen für mehr Cybersicherheit in kritischen und digitalen Infrastrukturen. Mit erweitertem Anwendungsbereich, strengeren Meldepflichten und höheren Bußgeldern bei Verstößen setzt sie neue Maßstäbe. Seit Januar 2026 ist das BSI-Portal für die Registrierung geöffnet – doch wer ist betroffen, welche Fristen gelten, und wie bereiten Sie sich optimal vor?

ePrivacy berät Organisationen bei der Identifikation Ihrer Pflichten, der Umsetzung der Anforderungen und der langfristigen Compliance – sowohl für direkt betroffene Unternehmen als auch für deren Zulieferer in der Lieferkette.

Wir beraten: 

  • Direkt betroffene Unternehmen (wesentliche/ wichtige Einrichtungen gemäß NIS-2, z. B. Energie, Gesundheit, Digitalinfrastruktur, öffentliche Verwaltung).
  • Indirekt betroffene Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter, Logistikunternehmen), die durch vertragliche Anforderungen ihrer Kunden NIS-2-konforme Teilbereiche umsetzen müssen

 


IHRE VORTEILE

  • Klare Orientierung & Rechtssicherheit: Wir klären verbindlich, ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt (z. B. als Zulieferer) unter NIS-2 fällt – inkl. Sektoranalyse, Größenprüfung und Lieferkettenbewertung.
  • Effiziente Umsetzung mittels priorisiertem Fahrplan: Statt pauschaler Maßnahmen entwickeln wir einen maßgeschneiderten Umsetzungsplan mit kurz-, mittel- und langfristigen Schritten – angepasst an Ihre Ressourcen und Abhängigkeiten.
  • Nachhaltige Compliance & Wettbewerbsvorteile: Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen stellen wir sicher, dass Ihre Cybersicherheit mit den Bedrohungen wächst – nicht nur für die Frist bis März 2026.

 

UNSERE LEISTUNGEN

Durch unsere umfangreiche Erfahrung im IT-Security Bereich, bereiten wir Sie optimal auf die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie vor. Wir helfen Ihnen mit umfangreichen Dokumenten und Prozessen. Wir übernehmen das technische und organisatorische Projektmanagement von der Registrierung im BSI-Portal bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter. Wir stellen Ihnen praktische Tools und Templates zur Verfügung. Von Incident-Meldeprozessen bis zur Dokumentation stellen wir vorlagenbasierte Lösungen bereit, die sofort einsetzbar sind.

NIS-2 Betroffenheitsprüfung

  • Klärung und Beratung, ob das Unternehmen unter NIS-2 fällt oder indirekt betroffen ist
  • Sektor- und Größenprüfung
  • Prüfung der Mitarbeiterzahl, Umsatzschwellen und kritischen Dienstleistungen
  • Indirekte Betroffenheit / Supply-Chain-Security
     
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Registrierung und Meldepflichten

  • Unterstützung bei der Registrierung beim BSI-Portal
  • Unterstützung bei der Benennung eines Ansprechpartners für Cybersicherheit (Stichwort NIS-2 Owner und Nutzerverwaltung)
  • Einrichtung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle
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GAP-Analyse

  • Ist-Analyse: Bewertung der aktuellen Cybersicherheitsmaßnahmen
  • Vergleich mit den Mindestanforderungen von NIS-2
  • Identifizierung von NIS-2 konformen Bereichen sowie Bereichen, die Anpassungen erfordern
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Priorisierung und Maßnahmenplanung

  • Incident-Meldeprozesse
  • Risikomanagement
  • Lieferketten-Sicherheit
  • Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten und betrieblichen Abhängigkeiten
  • Erstellung eines Umsetzungsplans mit Zeitrahmen, Verantwortlichkeiten und Meilensteinen
      
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Umsetzung der Maßnahmen

  • Begleitung bei der Implementierung der Maßnahmen und Sicherstellung der Nachhaltigkeit.
  • Projektmanagement
  • Dokumentation und Nachweisführung
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen
Erfahren Sie mehr zur Umsetzung

Schulungen und Awareness

  • Sensibilisierung der Mitarbeiter bzgl. Risiken und Risikomanagementpraktiken im Bereich der IT-Sicherheit
  • Beratung bzgl. relevanter Schulungsthemen
  • Optionale Durchführung und Bereitstellung von Schulungen und Awareness-Programme
      
Erfahren Sie mehr zu Schulungen

Was ist die NIS-2 Richtline?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Cybersicherheitsrichtlinie, die seit Januar 2023 in Kraft ist. Sie löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie (2016) ab und verschärft die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberangriffe zu stärken.

Ziele der NIS-2-Richtlinie

  1. Erweiterter Anwendungsbereich
    • Betrifft mehr Sektoren und Unternehmen als die Vorgängerrichtlinie (z. B. Energie, Gesundheit, Digitalinfrastruktur, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Logistikdienste).
    • Unterscheidung zwischen "wesentlichen" (z. B. Energie, Gesundheit) und "wichtigen" Einrichtungen (z. B. Lebensmittelproduktion, digitale Dienste).
  2. Höhere Cybersicherheitsstandards
    • Verpflichtende Risikomanagementmaßnahmen (z. B. Incident-Response-Pläne, Schwachstellenmanagement).
    • Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden (vorläufige Meldung) und 72 Stunden (detaillierter Bericht).
  3. Stärkere behördliche Aufsicht
    • Nationale Behörden (in Deutschland das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI) erhalten mehr Befugnisse zur Kontrolle und Durchsetzung.
    • Bußgelder bei Verstößen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
  4. Lieferketten-Sicherheit
    • Unternehmen müssen auch die Cybersicherheit ihrer Zulieferer prüfen (z. B. IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter).
    • Vertragliche Pflichten zur Einhaltung von NIS-2-Anforderungen in der Lieferkette.
  5. Harmonisierung in der EU
    • Einheitliche Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten, um grenzüberschreitende Cyberrisiken besser zu bekämpfen.

Die NIS-2-Richtlinie ist der europäische Standard für Cybersicherheit und verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Infrastruktur gegen Angriffe zu schützen. Wer betroffen ist, muss bis März 2026 handeln – sonst drohen hohe Bußgelder. Die Richtlinie betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen und Zulieferer.

Zertifizierung ePrivacy Cybersecurity-Siegel

Nach der erfolgreich begleiteten Umsetzung bieten wir Ihnen an, das ePrivacy Cybersecurity-Siegel zu erhalten.  Das ePrivacy Cybersecurity-Siegel basiert auf der NIS-2 Richtlinie, dem NIS-2 Umsetzungsgesetz und auf den grundlegenden IT-Sicherheitsaspekte des vom BSI entwickelten IT-Grundschutz-Kompendium.

Weitere Informationen zum ePrivacyseal NIS-2 finden Sie hier

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