NIS-2-Vertreter: Ihr zuverlässiger Partner für Compliance in der EU

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) stärkt die Cybersicherheit in der Europäischen Union – und betrifft auch Unternehmen außerhalb der EU, die kritische oder digitale Dienste in einem Mitgliedstaat anbieten. Falls Ihr Unternehmen nicht in der EU niedergelassen ist, aber unter den Anwendungsbereich von NIS-2 fällt, müssen Sie einen offiziellen EU-Vertreter benennen.


IHRE VORTEILE

  • Rechtssicherheit: Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ohne Risiko von Bußgeldern.
  • Effiziente Kommunikation: Direkter Kontakt zu nationalen Aufsichtsbehörden.
  • Marktzutritt: Ungehinderter Zugang zum EU-Binnenmarkt.

 

UNSERE LEISTUNGEN

Als Ansprechpartner in der EU übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Behörden, unterstützen bei der Einhaltung der Meldepflichten und sorgen für eine reibungslose Vorfallsbewältigung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre NIS-2-Compliance sicherstellen.

Offizielle Rechtsvertretung & schriftliche Bevollmächtigung
Wir agieren als Ihr behördlicher Ansprechpartner in der EU und übernehmen die gesamte Kommunikation mit nationalen Cybersicherheitsbehörden, CSIRTs (Computer Security Incident Response Teams) und Aufsichtsstellen. 

Compliance-Beratung & Dokumentation
Wir bieten Ihnen Beratung und helfen Ihnen, die NIS-2-Anforderungen zu verstehen und umzusetzen – von der Risikoanalyse über die Meldung von Sicherheitsvorfällen bis hin zur erforderlichen Dokumentation.

Schnelle Vorfallsreaktion & Krisenmanagement
Im Falle eines Cyberangriffs oder Sicherheitsvorfalls koordinieren wir die Meldung an die zuständigen Stellen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden und Kunden.

Rechtssicherheit & Vertrauen für Ihre EU-Kunden
Mit uns als Ihrem NIS-2-Vertreter signalisieren Sie Ihren europäischen Partnern und Kunden, dass Ihr Unternehmen vollständig konform mit den EU-Cybersicherheitsvorschriften ist.

Was ist die NIS-2 Richtline?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Cybersicherheitsrichtlinie, die seit Januar 2023 in Kraft ist. Sie löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie (2016) ab und verschärft die Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberangriffe zu stärken.

Ziele der NIS-2-Richtlinie

  1. Erweiterter Anwendungsbereich
    • Betrifft mehr Sektoren und Unternehmen als die Vorgängerrichtlinie (z. B. Energie, Gesundheit, Digitalinfrastruktur, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt, Logistikdienste).
    • Unterscheidung zwischen "wesentlichen" (z. B. Energie, Gesundheit) und "wichtigen" Einrichtungen (z. B. Lebensmittelproduktion, digitale Dienste).
  2. Höhere Cybersicherheitsstandards
    • Verpflichtende Risikomanagementmaßnahmen (z. B. Incident-Response-Pläne, Schwachstellenmanagement).
    • Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden (vorläufige Meldung) und 72 Stunden (detaillierter Bericht).
  3. Stärkere behördliche Aufsicht
    • Nationale Behörden (in Deutschland das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI) erhalten mehr Befugnisse zur Kontrolle und Durchsetzung.
    • Bußgelder bei Verstößen: bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Umsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
  4. Lieferketten-Sicherheit
    • Unternehmen müssen auch die Cybersicherheit ihrer Zulieferer prüfen (z. B. IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter).
    • Vertragliche Pflichten zur Einhaltung von NIS-2-Anforderungen in der Lieferkette.
  5. Harmonisierung in der EU
    • Einheitliche Mindeststandards für alle Mitgliedstaaten, um grenzüberschreitende Cyberrisiken besser zu bekämpfen.

Die NIS-2-Richtlinie ist der europäische Standard für Cybersicherheit und verpflichtet Unternehmen, ihre IT-Infrastruktur gegen Angriffe zu schützen. Wer betroffen ist, muss bis März 2026 handeln – sonst drohen hohe Bußgelder. Die Richtlinie betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen und Zulieferer.

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