BAFA Förderung Datenschutzberatung
Allgemeine Informationen zu den finanziellen Förderprogrammen des BAFA für kleine und mittlere Unternehmen
Wussten Sie schon, dass es Förderprogramme des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen gibt, über welche die Kosten für Beratungsleistungen auch im Bereich Datenschutz, Datensicherheit und Informationssicherheit gefördert werden?
Ziel des BAFA-Programms zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist es, die „Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen“ durch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu stärken.
Das Programm wurde bis 31. Dezember 2026 verlängert. Förderberechtigte Unternehmen können maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen bezuschusst bekommen, dabei jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Bemessungsgrundlage und Fördersatz sind abhängig von der Unternehmensart (Neugründung, Bestandsunternehmen, etc.) sowie der Region, in welcher das Unternehmen seinen Sitz hat. Der maximale Zuschuss beträgt je nach Bundesland 2.800€ bzw. 1.750€.
Die ePrivacy GmbH ist als Berater beim BAFA registriert. Damit besteht für unsere Kunden grundsätzlich die Möglichkeit, unter gegebenen Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kosten unserer Beratungsleistungen, wie auch unserer Zertifizierungen zu erhalten.
Sprechen Sie uns jederzeit im Rahmen der Angebotserstellung auf das Förderprogramm an. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich auch auf der Seite des BAFA:
Dort finden Sie im „Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis“ genauere Informationen zur möglichen Förderhöhe.